Rotlichtverstoß kommt teuer

Die Regel »Bei Rot muss man halten« ist natürlich nicht neu - dafür aber die Strafe.

Man erhält einen Monat Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß, wenn die Ampel dabei schon länger als eine Sekunde Rot zeigte. Dazu kommen vier Punkte in Flensburg und seit Februar 2009 ein Bußgeld in Höhe von 200 EURO, welches sich bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder bei Sachbeschädigung auf 320 bis 360 EURO erhöht.

Man kann also in vielen Fällen sagen:

Ampel rot = Fahrverbot.

Unter dieses »Strafmaß« fällt auch derjenige, der zum Beispiel die »falsche« Ampel beachet hat und zum Beispiel als Linksabbieger losgefahren ist, obwohl nur die Ampel für geradeaus Grün war.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel hat gerade auf "Gelb" gewechselt. Wie verhalten Sie sich als Linksabbieger?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-005-B

Anhalten

Zügig abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit ungefähr 40 km/h. Etwa 10 m vor Ihnen wechselt die Ampel von "Grün" auf "Gelb". Wie verhalten Sie sich?

Weiterfahren

Anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit ungefähr 40 km/h. Etwa 40 m vor Ihnen wechselt die Ampel von "Grün" auf "Gelb". Wie verhalten Sie sich?

Anhalten

Weiterfahren