Ampeln

Ampeln

Die Straßenverkehrs-Ordnung kennt keine Ampeln! Die heißen dort nämlich »Lichtzeichenanlagen« oder sogar »Wechsellichtzeichenanlagen«.

Verstöße gegen das Ampel-Haltgebot sind ebenso häufig wie teuer. Es sind aber nicht in erster Linie die absichtlichen Rotlichtsünden, denen hier unser Interesse gilt (schließlich weiß jeder, dass er bei Rot halten muss), sondern die besonderen Fälle, in die man aus Unkenntnis, mangelnder Erfahrung oder falscher Einschätzung einen kostspieligen Fehler macht. Denn besonders innerhalb der Probezeit kann ein unbeabsichtigter Rotlichtverstoß inklusive dem fälligen Aufbauseminar schnell ein Riesenloch in die Haushaltskasse reißen, oft bis zu 700 Euro.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Ampel, die schon länger "Grün" zeigt. Wie verhalten Sie sich?

Die Ampel aufmerksam beobachten

Beschleunigen, auch wenn dabei ein Tempolimit überschritten wird

Mit erhöhter Bereitschaft zum Anhalten weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit ungefähr 40 km/h. Etwa 40 m vor Ihnen wechselt die Ampel von "Grün" auf "Gelb". Wie verhalten Sie sich?

Anhalten

Weiterfahren