Ampeln
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Die Straßenverkehrs-Ordnung kennt keine Ampeln! Die heißen dort nämlich »Lichtzeichenanlagen« oder sogar »Wechsellichtzeichenanlagen«.
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Verstöße gegen das Ampel-Haltgebot sind ebenso häufig wie teuer.
Es sind aber nicht in erster Linie die absichtlichen Rotlichtsünden, denen hier unser Interesse
gilt (schließlich weiß jeder, dass er bei Rot halten muss), sondern
die besonderen Fälle, in die man aus Unkenntnis, mangelnder Erfahrung oder
falscher Einschätzung einen kostspieligen Fehler macht. Denn besonders innerhalb
der Probezeit kann ein unbeabsichtigter Rotlichtverstoß inklusive dem fälligen Aufbauseminar schnell ein Riesenloch
in die Haushaltskasse reißen, oft bis zu 700 Euro.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?
Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet
Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht
Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-004 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einer Ampel, die schon länger "Grün" zeigt. Wie verhalten Sie sich?
Die Ampel aufmerksam beobachten
Beschleunigen, auch wenn dabei ein Tempolimit überschritten wird
Mit erhöhter Bereitschaft zum Anhalten weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren mit ungefähr 40 km/h. Etwa 40 m vor Ihnen wechselt die Ampel von "Grün" auf "Gelb". Wie verhalten Sie sich?
Anhalten
Weiterfahren
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