Der grüne Pfeil für Rechtsabbieger

Grüner Pfeil für Rechtsabbieger

Das sogenannte Grünpfeil-Schild wurde aus der Straßenverkehrsordnung der DDR »herübergerettet«, allerdings mit einer wichtigen Änderung. Die Pflicht zum Anhalten wurde nämlich erst im Jahr 1990 eingeführt.

So wissen viele Autofahrer nicht, dass sie (natürlich in ganz Deutschland!) zunächst anhalten müssen, wenn die Ampel Rot zeigt. Sonst werden 3 Punkte und 70 EURO riskiert. Erst nach dem Halten darf man unter bestimmten Voraussetzungen bei Rot rechts abbiegen.

Hier das richtige Verhalten bei roter Ampel, wenn man rechts abbiegen möchte:

  • Jedes einzelne Fahrzeug muss an der Haltlinie anhalten. Das gilt immer, auch dann, wenn aufgrund der Verkehrssituation scheinbar ein Durchfahren möglich wäre (gleiches Prinzip wie beim STOP-Schild)
  • Querverkehr und Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
  • Erst dann darf man vorsichtig rechts abbiegen.

Verstöße kommen also beinahe so teuer wie eine missachtete rote Ampel, wenn man nicht anhält. Gerade hier empfiehlt es sich, mit geringer Geschwindigkeit an eine rote Ampel mit Grünpfeilschild heranzufahren, denn der Nachfolgende hat diese neue Vorschrift vielleicht noch nicht »auf dem Schirm« und klebt am Kofferraum.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007

Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird

Rechtsabbiegen ohne anzuhalten

Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt