Überholverbot am Zebrastreifen!
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Paragraph 26 drückt es leider sehr allgemein aus: »An Überwegen darf
nicht überholt werden«. Bedeutet das etwa wörtlich, man darf dort gar nicht
und niemanden überholen?
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Ja, der Wortlaut der Straßenverkehrsordnung legt das zumindest nahe.
Es spielt also keine Rolle, ob man ein mehrspuriges Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad
überholen möchte. Dabei kommt es übrigens nicht einmal darauf an, ob
in diesem Moment ein Fußgänger den Überweg überqueren möchte. Dieses Überholverbot
gilt grundsätzlich, weil im § 26 StVO nicht die Rede von irgendwelchen Ausnahmen ist.
In erster Linie sollten natürlich Situationen entschärft werden, die
für Fußgänger sehr gefährlich werden können.
Beispiel:
Ein Fahrzeug wartet vor dem Überweg auf einen Fußgänger, ein anderer Fahrer überholt,
kann natürlich den Fußgägner hinter dem wartenden Auto nicht sehen. Obwohl es allein
schon der Kraftfahrerverstand mit sich bringen sollte, dass man in einer solchen
Situation nicht überholt, steht diese Vorschrift nun in der verschärften Form in der StVO.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind
Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen
Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?
Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist
Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen
Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet
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