Vorfahrtsverletzung wiegt schwerer als Tempoverstoß
Eine Vorfahrtsverletzung im Straßenverkehr wiegt schwerer als ein Geschwindigkeitsverstoß. Bei einem Unfall trifft daher denjenigen, der dem anderen die Vorfahrt nimmt, die überwiegende Schuld. Dies entschied das Landgericht Coburg in einem Urteil.
In dem Fall wollte eine Frau von ihrem Grundstück auf die Ortsstraße einbiegen. Büsche und Bäume verringerten die Sicht nach links auf unter 40 Meter. Die Frau fuhr dennoch zügig an und kollidierte mit einem von links kommenden Motorradfahrer. Der Schaden am Auto betrug 7500 Euro.
Der Ehemann der Frau verklagte den Motorradfahrer, weil dieser zu schnell gefahren sei und die Frau den Unfall daher nicht habe vermeiden können. Die Richter stellten fest, dass der Motorradfahrer zwar mindestens 60 Stundenkilometer fuhr und damit zu schnell war. Die Frau habe aber gegen ihre gesetzliche Pflicht verstoßen, sich in Anbetracht der schlechten Sicht einweisen zu lassen. Zudem hätte sie sich in die Straße «hineintasten» müssen. Das Ehepaar bekommt deshalb nur ein Drittel des Schadens ersetzt.
LG Coburg (Az.: 32 S 21/02)
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