Nr. |
Tatbestand |
Regelsatz in Euro |
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C. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
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Bahnübergänge |
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244 |
Als Führer eines Kraftfahrzeugs Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert
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700 €
Fahrverbot
3 Monate |
245 |
Als Fußgänger, Radfahrer oder anderer nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert
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350 € |
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Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers |
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246 |
Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt
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246.1 |
- als Fahrzeugführer
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40 € |
246.2 |
- als Radfahrer
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25 € |
247 |
Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt
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75 € |
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Kraftfahrzeugrennen |
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248 |
Als Führer eines Kraftfahrzeugs an einem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen
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400 €
Fahrverbot
1 Monat |
249 |
Als Veranstalter ein Kraftfahrzeugrennen ohne Erlaubnis durchgeführt
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500 € |
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Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid |
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250 |
Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid auf Verlangen nicht ausgehändigt
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10 € |
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b) Fahrerlaubnis-Verordnung |
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Aushändigen von Führerscheinen und Bescheinigungen |
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251 |
Führerschein, Bescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins auf Verlangen nicht ausgehändigt
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10 € |
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c) Fahrzeug-Zulassungsverordnung |
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Aushändigen von Fahrzeugpapieren |
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252 |
Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige Bescheinigung auf Verlangen nicht ausgehändigt
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10 € |
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Betriebsverbot und Beschränkungen |
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253 |
Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, zuwidergehandelt oder Beschränkung nicht beachtet
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50 € |
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d) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung |
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Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen |
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254 |
Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte oder gegen Vorschriften über das Um- oder Entladen bei Überlastung verstoßen
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50 € |
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Ausnahmen |
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255 |
Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung auf Verlangen nicht ausgehändigt
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10 € |