Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse C1E: Mittelschwere Lkw mit Anhänger
Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung.
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Diese nationale Sonderklasse dient bisher vor allem dazu, Umschreibungen alter
Klasse-3-Führerschein und ausländischer Pkw-Führerscheinklassen
aufzufangen. Kosten und Aufwand für eine C1E-Ausbildung sind nämlich
mit denen der Klasse CE beinahe identisch.
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Mindestalter: |
18 Jahre |
Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. Der Erwerb
der Klasse C1E setzt außerdem voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis
Klasse C1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in
diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse C1E frühestens mit der Fahrerlaubnis
der Klasse C1 erteilt werden. |
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): |
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen
Gesamtmasse
von mehr als 750 kg ;
die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen;
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs
nicht
übersteigen.
Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt im Inland auch zum Führen
von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer
entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die
Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs
dienen. |
Befristung: |
(wie bei Klasse C1)
- grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre
- Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
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Sonstiges: |
Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie
D1E,
sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist. |
Sonderfahrten Klasse C1E |
Überland |
Autobahn |
Dunkelfahrt |
bei Erweiterung von Klasse C1 |
3 |
1 |
1 |
C1 und C1E in einer gemeinsamen Ausbildung |
Solo: 1
Zug: 1 |
Solo: 1
Zug: 1 |
Solo: keine
Zug: 2 |
Dauer der Fahrprüfung: |
75 Minuten |
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