Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse BE: Pkw mit Anhänger
Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ
leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen. Der BE-Schein ist
wegen der Ausbildungs- und Prüfungskosten sicher erst dann zu empfehlen,
wenn er tatsächlich gebraucht wird. Schließlich kann man ihn später
»nachholen«.
Mindestalter: |
18 Jahre |
Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis
Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die
Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung
der Klasse B) |
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): |
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt. |
Befristung: |
Die Klasse BE ist unbefristet gültig. |
Sonstiges: |
im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE
nicht vor der Klasse B erteilt werden. |
Sonderfahrten Klasse BE |
Überland |
Autobahn |
Dunkelfahrt |
bei Ersterwerb |
5 |
4 |
3 |
bei Erweiterung von Klasse B |
3 |
1 |
1 |
Dauer der Fahrprüfung: |
45 Minuten |
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