Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse C: Lastkraftwagen

Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Lkw Klasse C

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Lkw gefahren werden, die Anhänger sind dabei auf 750 kg beschränkt. In der Praxis wird man die Klasse C deshalb meist als Vorstufe zur Klasse CE benötigen. Das Mindestalter (18 Jahre) ist kein Druckfehler, aber unter 21 bleibt man von der gewerblichen Güterbeförderung weitgehend ausgeschlossen.

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)..

Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Befristung:
  • Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
  • Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein.
Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)

 

Sonderfahrten Klasse C Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Erweiterung von Klasse B 5 2 3
bei Erweiterung von Klasse C1 3 1 1
Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten

 

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.4.41-204 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.4.41-204

Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Verbot für alle Lkw und Züge

Verbot für Fahrzeuge, deren tatsächliche Achslast 3,5 t überschreitet