Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse C: Lastkraftwagen
Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung.
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Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Lkw gefahren werden, die Anhänger
sind dabei auf 750 kg beschränkt. In der Praxis wird man die Klasse
C deshalb meist als Vorstufe zur Klasse CE benötigen. Das Mindestalter (18
Jahre) ist kein Druckfehler, aber unter 21 bleibt man von der gewerblichen Güterbeförderung
weitgehend ausgeschlossen.
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Mindestalter: |
18 Jahre |
Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. |
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): |
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)..
Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland auch
zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit
einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn
die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des
Fahrzeugs dienen.
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Befristung: |
- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
- Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
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Einschluss: |
Klasse C schließt die Klasse C1 ein. |
Sonstiges: |
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t
z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5) |
Sonderfahrten Klasse C |
Überland |
Autobahn |
Dunkelfahrt |
bei Erweiterung von Klasse B |
5 |
2 |
3 |
bei Erweiterung von Klasse C1 |
3 |
1 |
1 |
Dauer der Fahrprüfung: |
75 Minuten |
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.4.41-204 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Verbot für alle Lkw und Züge
Verbot für Fahrzeuge, deren tatsächliche Achslast 3,5 t überschreitet
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