Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse A1: Leichtkrafträder

Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann, denn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht Volljährigen auf 80 km/h beschränkt. Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV und § 76 FeV):

— Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis von der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und

— dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

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Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.
Sonstiges: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Sonderfahrten Klasse A1 Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Ersterwerb 5 4 3
bei Erweiterung von einer anderen Klasse 5 4 3
Dauer der Fahrprüfung 45 Minuten

 

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.02-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse A1. Welches der beschriebenen Krafträder dürfen Sie fahren?

Hubraum: 100 cm³; Leistung: 12 kW; bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 90 km/h

Hubraum: 150 cm³; Leistung: 10 kW; bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h

Hubraum: 120 cm³; Leistung: 11 kW; bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h