Reifenprofiltiefe: mindestens 1,6 mm
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Ausreichendes Profil und angepasstes Tempo verhindern das zu Recht
gefürchtete Aquaplaning, bei dem der Reifen plötzlich den Kontakt zur Fahrbahn
verliert und das Fahrzeug unkontrollierbar aufschwimmt.
Im Gegensatz zur weit verbreiteten Ansicht, es käme dabei mehr auf die Vorderreifen
an, entscheidet vor allem die Profiltiefe der Hinterreifen, ob das Fahrzeug bei
Wasserglätte zum Ausbrechen neigt.
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Das Reifenprofil war bis vor einigen Jahren noch bis 1 mm Tiefe zulässig; mittlerweile müssen die Reifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern noch 1,6 mm Mindestprofiltiefe aufweisen (außer Leichtmofa, Mofa, Kleinkraftrad, Leichtkraftrad: dort genügt immer noch 1 Millimeter). Maßgeblich ist dabei das so genannte Hauptprofil; dabei handelt es sich um die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite ausmacht.
Reifen mit zu wenig Profil haben jedoch auch noch andere »Wirkungen«: Bei der Hauptuntersuchung fällt das Fahrzeug glatt durch, wenn dem Prüfer nicht wenigstens ca. zwei bis drei Millimeter Restprofil geboten werden immerhin wird ja nicht mit dem Mikroskop gemessen. Experten raten dazu, die Reifen ab 4 mm Profiltiefe zu wechseln, denn bei einem Unfall, der auf mangelnde Bereifung zurückzuführen ist, könnte sonst ein Verschulden des Halters in Frage kommen, mit der Folge: Fahrzeugversicherung zahlt nicht.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.7.10-102 / 3 Fehlerpunkte
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