Keinen Monat Rabatt mehr bei der Hauptuntersuchung

TÜV-Plakette

Seit Dezember 1999 läuft die regelmäßige Hauptuntersuchung des Fahrzeugs (von vielen einfach nur »TÜV« genannt) nach anderen Vorschriften ab. Die folgenden Punkte gelten für alle Untersuchungen, die seitdem durchgeführt worden sind:

  • Wurden geringe Mängel festgestellt, so müssen auch diese innerhalb eines Monats behoben werden. Beispiel: defekte Kennzeichenbeleuchtung.
  • Den letzten Untersuchungsbericht muss man aufbewahren. Eine Pflicht, ihn ständig während der Fahrt mitzuführen, sieht das Gesetz aber nicht vor, darüber hat es jedoch schon reichlich Verwirrung geben (auch bei der Polizei). Bis dies überall durchgesickert ist, sei das Mitnehmen einer Fotokopie des Berichts also vorerst empfohlen.
  • Wer verspätet zur Hauptuntersuchung kommt, wird zukünftig nicht mehr belohnt: Die Plakette wird so aufgeklebt, wie sie eigentlich fällig gewesen wäre. Beispiel: Wer mit seinem Pkw im Oktober 2005 »dran« ist, aber erst im November erscheint, erhält nach bestandener Untersuchung die Plakette bis Oktober 2007.
  • Ist ein Fahrzeug vor dem Fälligkeitsmonat abgemeldet (z.B. wegen eines Saisonkennzeichens), so muss es auch erst bei Wiederzulassung zur Hauptuntersuchung und erhält eine »frische« Plakette.
  • Verlorene Untersuchungsberichte können bei der Prüfstelle gegen Entgelt neu ausgestellt werden.

Übrigens, im Saarland wird geklebt wie früher: Hier bekommt man immer noch die TÜV-Plakette für volle zwei Jahre, wenn man später als vorgeschrieben zur Untersuchung vorfährt. Länderrecht macht's möglich!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben einen neuen Pkw gekauft. Wann ist die erste Hauptuntersuchung fällig?

Nach zwei Jahren

Nach einem Jahr

Nach drei Jahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Woran können Sie erkennen, wann Sie Ihr Fahrzeug zur nächsten Hauptuntersuchung vorführen müssen?

An der Prüfplakette

An der Eintragung im Fahrzeugschein

Am Kilometerstand