Keinen Monat Rabatt mehr bei der Hauptuntersuchung
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Seit Dezember 1999 läuft die regelmäßige Hauptuntersuchung des Fahrzeugs (von
vielen einfach nur »TÜV« genannt) nach anderen Vorschriften ab. Die
folgenden Punkte gelten für alle Untersuchungen, die seitdem durchgeführt worden
sind:
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- Wurden geringe Mängel festgestellt, so müssen auch diese innerhalb eines Monats
behoben werden. Beispiel: defekte Kennzeichenbeleuchtung.
- Den letzten Untersuchungsbericht muss man aufbewahren. Eine Pflicht, ihn ständig
während der Fahrt mitzuführen, sieht das Gesetz aber nicht vor, darüber hat es
jedoch schon reichlich Verwirrung geben (auch bei der Polizei). Bis dies überall
durchgesickert ist, sei das Mitnehmen einer Fotokopie des Berichts also vorerst
empfohlen.
- Wer verspätet zur Hauptuntersuchung kommt, wird zukünftig nicht
mehr belohnt:
Die Plakette wird so aufgeklebt, wie sie eigentlich fällig gewesen wäre.
Beispiel:
Wer mit seinem Pkw im Oktober 2005 »dran« ist, aber erst im November
erscheint, erhält nach bestandener Untersuchung die Plakette bis Oktober
2007.
- Ist ein Fahrzeug vor dem Fälligkeitsmonat abgemeldet (z.B. wegen eines Saisonkennzeichens),
so muss es auch erst bei Wiederzulassung zur Hauptuntersuchung und erhält eine
»frische« Plakette.
- Verlorene Untersuchungsberichte können bei der Prüfstelle gegen Entgelt neu
ausgestellt werden.
Übrigens, im Saarland wird geklebt wie früher: Hier bekommt man immer noch die TÜV-Plakette für volle zwei Jahre, wenn man später als vorgeschrieben zur Untersuchung vorfährt. Länderrecht macht's möglich!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.01-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben einen neuen Pkw gekauft. Wann ist die erste Hauptuntersuchung fällig?
Nach zwei Jahren
Nach einem Jahr
Nach drei Jahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.01-002 / 3 Fehlerpunkte
Woran können Sie erkennen, wann Sie Ihr Fahrzeug zur nächsten Hauptuntersuchung vorführen müssen?
An der Prüfplakette
An der Eintragung im Fahrzeugschein
Am Kilometerstand
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