Dichter Nebel: Höchstgeschwindigkeit 50 km/h!
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Durch die häufigen Nebelunfälle der letzten Jahre veranlasst, gibt es nun eine
Vorschrift, die endlich eine kontrollierbare Höchstgeschwindigkeit im Nebel nennt.
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Ist der Nebel so dicht, dass man keine 50 Meter weit sehen kann, so darf höchstens
mit 50 km/h gefahren werden. Bei wesentlich schlechterer Sicht kann es sogar nötig
sein, noch deutlich langsamer zu fahren.
Merkregel: Sichtweite in Meter = Geschwindigkeit in km/h
Eine weitere Regel, die auch im Bild oben greift: Nur bei Nebel-Sichtweiten
unter 50 m darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Aus beiden
Vorschriften zusammen kombiniert man, dass man nicht gleichzeitig die Nebelschlussleuchte
benutzen und dabei schneller als 50 km/h fahren darf.
Das Bußgeld für einen Verstoß gegen diese Regelung wurde seit dem 1. Februar 2009 auf 90 Euro erhöht.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.1.03-016-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich auf dieser Landstraße verhalten?
Zum Vorausfahrenden großen Abstand halten
Überholvorgang abbrechen und wieder rechts einordnen
Zügig überholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?
Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern
Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen
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