Busse mit Warnblinklicht:
Nur im Schritttempo vorbei!

Eine Regel, die vielen immer noch völlig neu sein dürfte: An einem Bus, der mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit, das sind höchstens 4 bis 7 km/h, vorbeigefahren werden.

Diese Geschwindigkeitsvorschrift gilt für alle Fahrzeuge, egal in welche Richtung sie fahren. Das bedeutet konkret: Es spielt keine Rolle, ob der Bus auf der eigenen, rechten oder der linken (entgegenkommenden) Fahrbahnseite steht. Sie gilt sogar, wenn mehrere Fahrstreifen zwischen dem Bus und dem Gegenverkehr liegen. Ausnahme: baulich getrennte Fahrbahnen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge, die an dem haltenden Bus vorbeifahren wollen, 7 km/h (ja, sieben!).


 
Bus mit Warnblinklicht

Als Warnblinklicht bezeichnet man das gleichzeitige Blinken aller Fahrtrichtungsanzeiger, wie auf unserem Bild. Den Busfahrern wird an bestimmten Haltestellen vorgeschrieben, das Warnblinklicht einzuschalten. Steht der Bus dagegen ohne Blinker oder nur mit dem rechten Blinker an der Haltestelle, darf man zwar weiterhin nur mit erhöhter Vorsicht vorbeifahren, jedoch spielen dann die 7 km/h keine Rolle.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- in gleicher Richtung fahren

- entgegenkommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?

Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen

Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten

Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus überholen, solange er noch fährt