StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

Fassung des Inkrafttretens vom 09.04.2009. Zuletzt geändert durch: Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 18 S. 734, ausgegeben zu Bonn am 08. April 2009).

Hinweis der FAHRTIPPS-Redaktion: Die 46. Änderungsverordnung zur StVO, die am 01.09.2009 bereits in Kraft getreten war, wurde am 13.04.2010 vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund eines Rechtsmangels für nichtig erklärt und kommt nach dieser Auffassung nicht zur Anwendung. Gemäß BMVBW gilt also weiterhin die 45. Änderungsverordnung. Hier können Sie die angezeigte StVO-Version umschalten:

45. Änderungsverordnung
46. Änderungsverordnung

§ 40  Gefahrzeichen  (Fortsetzungsseite 3)

(6) 

Verengte Fahrbahn
Zeichen 120
Verengte Fahrbahn
Einseitg verengte Fahrbahn
Zeichen 121
Einseitig (rechts)
verengte Fahrbahn
Baustelle
Zeichen 123
Baustelle
Stau
Zeichen 124
Stau
Gegenverkehr
Zeichen 125
Gegenverkehr
Bewegliche Brücke
Zeichen 128
Bewegliche Brücke
Ufer
Zeichen 129
Ufer
Lichtzeichenanlage
Zeichen 131
Lichtzeichenanlage
Fußgänger
Zeichen 133
Fußgänger
Fußgängerüberweg
Zeichen 134
Fußgängerüberweg
 Die Zeichen 128 bis 134 stehen auch innerhalb geschlossener Ortschaften in angemessener Entfernung vor der Gefahrstelle. Die Entfernung kann auf einem Zusatzschild angegeben sein (Absatz 2 Satz 2). 

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