StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

Fassung des Inkrafttretens vom 09.04.2009. Zuletzt geändert durch: Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 18 S. 734, ausgegeben zu Bonn am 08. April 2009).

Hinweis der FAHRTIPPS-Redaktion: Die 46. Änderungsverordnung zur StVO, die am 01.09.2009 bereits in Kraft getreten war, wurde am 13.04.2010 vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund eines Rechtsmangels für nichtig erklärt und kommt nach dieser Auffassung nicht zur Anwendung. Gemäß BMVBW gilt also weiterhin die 45. Änderungsverordnung. Hier können Sie die angezeigte StVO-Version umschalten:

45. Änderungsverordnung
46. Änderungsverordnung

§ 40  Gefahrzeichen

(1) Gefahrzeichen mahnen, sich auf die angekündigte Gefahr einzurichten. 

(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. Ist die Entfernung erheblich geringer, so kann sie auf einem Zusatzschild angegeben sein, wie

 

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle. 

(4) Ein Zusatzschild wie

kann die Länge der Gefahrstrecke angeben. 

(5) Steht ein Gefahrzeichen vor einer Einmündung, so weist auf einem Zusatzschild ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrstelle, falls diese in der anderen Straße liegt. 

(6) Gefahrzeichen im Einzelnen: 


(Zeichen 101)
Gefahrstelle
Ein Zusatzschild kann die Gefahr
näher bezeichnen. So warnt
das Zusatzschild

vor schlechtem Fahrbahnrand.
Das Zusatzschild

erlaubt, auf dieser Straße
Wintersport zu treiben,
gegebenenfalls zeitlich
beschränkt, wie »9-17 h«.

(Zeichen 102)
Kreuzung oder Einmündung
mit Vorfahrt von rechts
 

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich bei diesen Verkehrszeichen einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103

Darauf, dass

- Wintersport nur auf den Gehwegen stattfindet

- auf der Fahrbahn Wintersport betrieben wird

- auf der Fahrbahn Schnee- und Eisglätte herrscht