StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)
Fassung des Inkrafttretens vom 09.04.2009. Zuletzt geändert durch: Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 18 S. 734, ausgegeben zu Bonn am 08. April 2009).
Hinweis der FAHRTIPPS-Redaktion: Die 46. Änderungsverordnung zur StVO, die am 01.09.2009 bereits in Kraft getreten war, wurde am 13.04.2010 vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund eines Rechtsmangels für nichtig erklärt und kommt nach dieser Auffassung nicht zur Anwendung. Gemäß BMVBW gilt also weiterhin die 45. Änderungsverordnung. Hier können Sie die angezeigte StVO-Version umschalten:
45. Änderungsverordnung
46. Änderungsverordnung
§ 11 Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müsste.
(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.
(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.1.08-008-B / 3 Fehlerpunkte
Hier bildet sich ein Stau. Wie verhalten Sie sich richtig?
Möglichst Warnblinklicht einschalten, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen
So weit wie möglich links fahren, um rechts Platz für eine Gasse zu machen
So weit rechts wie möglich fahren, um links Platz für eine Gasse zu machen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.18-005 / 3 Fehlerpunkte
Wie muss man sich bei einem Stau auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit zwei Fahrstreifen verhalten?
Rechtsfahrende müssen äußerst rechts, Linksfahrende äußerst links heranfahren, so dass für Einsatzfahrzeuge eine freie Gasse entsteht
Alle Fahrzeuge müssen auf den rechten Seitenstreifen ausweichen
Die freie Gasse hinter den Einsatzfahrzeugen ausnutzen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.1.01-005-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich hier, wenn der weiße Pkw nicht stehen bleibt?
Geschwindigkeit verringern, auf die Vorfahrt verzichten
Hupen und versuchen, noch vor dem Pkw vorbeizukommen
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