Verkehrszeichen

Wer kennt alle?

Es ist sowieso schwierig, während der Fahrt auf alle Schilder zu achten. Umso wichtiger, dass man wenigstens deren Bedeutung kennt.

Es ist wichtig, ständig zu filtern, ob es sich um wichtige Schilder handelt oder nicht. »Wichtig« bezieht sich dabei immer auf die konkrete Situation. Wer sich mitten in der Fahrprüfung befindet, dem können zum Beispiel die Halt- und Parkverbote relativ egal sein. Vielen Schülern hat es geholfen, wenn sie sich die Verkehrszeichen mit der inneren Stimme »vorlesen«.

Man wird zwar vom Prüfer nicht nach der Bedeutung der Schilder gefragt, aber das ergibt sich spätestens aus der Fahrweise. Deshalb sollten Sie alle Unklarheiten rechtzeitig beseitigen, indem Sie ihren Fahrlehrer nach jedem unbekannten Schild fragen.

Das stellt gleichzeitig auch eine prima Gelegenheit dar, den Ausbilder mal ein wenig zu piesacken, falls Sie das wirklich wollen: Fragen Sie ihn doch einmal »... was sollte eigentlich das Verkehrsschild bedeuten?«, nachdem Sie gerade daran vorbeigefahren sind (vorzugsweise ein Gefahrzeichen, die werden auf Gewohnheitsstrecken gerne ausgeblendet). Mal schauen, wie aufmerksam er es gelesen hat :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung