Schild zugeschneit
»Wie soll man sich verhalten, wenn ein Verkehrszeichen sichtbar ist, aber
nicht lesbar, weil Schnee darauf liegt?«
Freiputzen oder abtauen muss man es nicht, ...
... das wäre dann doch etwas zuviel des Guten. Es gilt der sogenannte »Sichtbarkeitsgrundsatz«,
das bedeutet: Das Nichtbefolgen einer Vorschrift, die nicht erkennbar (oder nicht
schon vertraut!) war, kann nicht bestraft werden. Daraus darf man jetzt keine
falschen Schlüsse ziehen. Deswegen einige Beispiele:
- Ein dreieckiges Schild mit der Spitze nach unten ist immer ein »Vorfahrt gewähren«,
auch wenn es zugeschneit ist oder durch Sprayer überlackiert wurde usw.
- Ein STOP-Schild hat auch mit Schnee darauf acht Ecken.
- Ein Vorschriftzeichen auf der gewohnten Strecke, das durch die tägliche Fahrerei
sowieso bekannt ist, muss natürlich auch an dem Tag beachtet werden, wenn es einmal
unleserlich ist.
- Ein nicht lesbares Schild darf man nicht als »eventuelles« Aufhebungsschild
interpretieren (frei nach dem Motto: »Es könnte ja das Ende des Überholverbots
sein«).
- Wer zum Parken angehalten hat und an das Verkehrszeichen am Straßenrand
heranreicht, kann es sicherheitshalber abklopfen, um es zu lesen (eventuell Parkverbot?).
Wenn das Schild zu hoch hängt, und zu allem Überfluss beim Zurückkommen wieder
schneefrei ist, hilft natürlich ein »Anti-Knöllchen-Beweisfoto«. Dazu sollte man
eigentlich immer eine Billigkamera im Handschuhfach haben.
Weil im Bild oben die
Wahrscheinlichkeit doch sehr groß ist, dass es sich um allgemeines Tempolimit
handelt, muss dort auch mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden. Das gehört
zur Sorgfaltspflicht beim Fahren! Um es mal zu verraten: Dort wurde ein 70-km/h-Tempolimit
verdeckt. Für den frischen Schnee wäre das sowieso zu schnell.
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