Wo muss man halten, wenn die Ampel außer Betrieb ist?

»Ich komme an eine Kreuzung, die Ampelanlage ist außer Betrieb. Es steht ein STOP-Schild an der Ampel. Wo muss ich dann anhalten? An der Haltelinie oder an der Sichtlinie?«

Ampel ausgefallen, STOP-Schild, Haltlinie

Das kommt darauf an, wem Sie glauben möchten...

Um es vorwegzunehmen: An welcher Stelle man in dieser Situation anhalten muss, darüber streiten sich die Verkehrsexperten bis heute! Fangen wir mit einer einfachen Situation an. Wissen Sie noch aus dem Fahrschulunterricht, welche Vorfahrt-Rangfolge ganz allgemein an Kreuzungen oder Einmündungen gilt?

  • Ohne Vorfahrtzeichen gilt die Regel »Rechts vor links«.
  • Wenn es jedoch vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gibt,
    dann gelten die Verkehrszeichen.
  • Ist eine Lichtzeichenanlage vorhanden und in Betrieb, dann gelten nur die Signale der Ampel (nicht mehr die Vorfahrtschilder und auch nicht mehr rechts vor links).
  • Regelt schließlich ein Polizist den Verkehr, so muss man unbedingt seinen Weisungen folgen! Anordnungen eines Polizeibeamten gehen sogar den Ampelsignalen vor.

Betrachten wir die Situation im Bild oben: Die Ampelanlage ist außer Betrieb, erkennbar am gelben Blinklicht. Es wurde sogar ein Zusatzschild angebracht (»Signal-Anlage außer Betrieb«). Genau so gut könnte die Lichtzeichenanlage aber vollständig defekt sein, ohne jegliches Blinksignal, und ein Hinweisschild kann ja schließlich auch nicht bei jedem Stromausfall sofort aufgehängt werden.

Das STOP-Schild, welches bei intakter Ampel überhaupt keine Bedeutung besitzt, erwacht nun zum Leben. Es regelt die Vorfahrt, solange die Ampel außer Betrieb ist. Das STOP-Schild sagt dem Verkehrsteilnehmer also: Wenn die Ampel nicht in Betrieb ist, musst du anhalten und dem Querverkehr Vorfahrt gewähren.

 

Anhalten ja. Aber wo?

Ampel Stopschild Sichtlinie

Die StVO bietet einen gewissen Interpretationsspielraum darüber, wo in diesem Fall anzuhalten ist. Früher gab es im amtlichen Prüfungs-Fragebogen eine Frage, die bei einer Ampel mit gelbem Blinklicht eindeutig verlangte, an der Sichtlinie anzuhalten (das Bild links stammt aus dem Fragebogen, wie er bis zum Jahr 2001 gültig war).

Man interpretierte die Straßenverkehrs-Ordnung damals so, dass die Haltelinie — ganz korrekt heißt sie übrigens Haltlinie — quasi »nur zur Ampel gehört« und deshalb nicht mehr zu beachten ist, wenn die Ampel ausfällt. Für die falsche Antwort »An der Haltlinie warten« gab es satte 4 Fehlerpunkte. Die Rechtsprechung hatte sich übrigens auch schon seit Jahren auf die Lösung »Sichtlinie« eingestellt, die einschlägigen Kommentare zur StVO ebenfalls (vgl. Bouska).

Erstaunlicherweise wurde diese Prüfungsfrage aber im Jahr 2001 ersatzlos aus dem Fragenkatalog entfernt. Denn die Verkehrsexperten des Bund-Länder-Fachausschusses (BLFA) hatten sich aufgrund mehrfacher Anfragen mit dem Thema beschäftigt und waren inzwischen zu einem völlig anderen Ergebnis gelangt, sinngemäß: Die Straßenverkehrs-Ordnung —siehe §41 StVO zu Zeichen 206— sage doch ganz deutlich, dass »in jedem Fall« an der Haltlinie anzuhalten sei, deshalb könne die Antwort Sichtlinie nicht korrekt sein; Kommentare und Fragebogen hätten sowieso keine verbindliche Funktion, und Rechtsprechung unterliege einem stetigen Wandel. Sprach's und warf diese Frage kurzerhand über Bord. Wohlgemerkt: Bis dahin konnte genau diese Meinung dazu beitragen, dass man durch die theoretische Prüfung gefallen wäre...

Die Argumentation »pro Haltlinie« war unter anderem: Es sei damit zu rechnen, dass größere Fahrzeuge einbiegen wollen, und deshalb müsse der Einfahrtbereich frei bleiben. Nun erwartet der BLFA offenbar vom Kraftfahrer, dass er solche Experten-Diskussionen aufmerksam verfolgt und sogleich seine Fahrweise an die aktuellen Ausschuss-Protokolle anpasst. Nach dem Motto: Wir nehmen alles zurück und behaupten spontan das Gegenteil, sollte zukünftig das ausschließliche Anhalten an der Sichtlinie die falsche Fahrweise sein. Es entbrannte daraufhin erneut eine Experten-Diskussion, deren Ende bis heute noch nicht absehbar ist.

Ein Streit um des Kaisers Bart? Mitnichten! Denn es geht leider um Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, Bußgelder bei Verkehrskontrollen, Ergebnisse von Fahrprüfungen! Die Rechtsprechung akzeptiert bisher weiterhin die alte Variante. Allein beim Fahrprüfer beißt man eventuell auf Granit, denn er kennt normalerweise auch die neuesten Erlasse.

Verwirrend, das alles? Ja, sogar ziemlich verwirrend. Übrigens, beim Grünpfeilschild für Rechtsabbieger stellt sich die Fachwelt derweil ebenso zickig an (nur an der Haltlinie anhalten? Oder in jedem Fall an der Sichtlinie anhalten? Oder nur dann an der Sichtlinie anhalten, wenn keine Haltlinie existiert? Seien wir doch lieber froh, wenn überhaupt angehalten wird!)

Wir brauchen stattdessen eine praktikable und möglichst einfach zu merkende Lösung für die Praxis.

Sicher ist sicher

Was sollten Sie als Fahrschüler also tun, wenn Sie in Ihrer Fahrprüfung in die oben fotografierte Situation geraten? Da sich die Experten streiten, und Sie ja schlecht erraten können, welche Meinung sich Ihr Prüfer zu dieser Frage gebildet hat, kann die einzig sichere Lösung nur lauten:

Halten Sie zunächst vor der Haltlinie.
Halten Sie kurz darauf nochmals an der Sichtlinie!

  • Die »Haltlinie« ist die dicke weiße Querlinie
     
  • Die »Sichtlinie« existiert nur in Gedanken. Sie ist weiter vorne, wo man den Querverkehr tatsächlich sehen kann, ihn aber noch nicht blockiert.

So ist die richtige Linie auf jeden Fall dabei. Selbstverständlich ist das leichter gesagt als getan, denn doppeltes Stoppen kann brenzlig werden: Der Nachfolgende fährt eventuell so dicht auf, dass er in Ihre Stoßstange donnert, wenn Sie unverhofft zum zweiten Mal anhalten. Um dieses Pech zu vermeiden, sollten Sie zwischen Haltelinie und Sichtlinie nur recht gemütlich nach vorn ziehen und auch sanft wieder zum Stillstand kommen. So vermeiden Sie den gefährlichen Mitzieh-Effekt im Fahrzeug hinter Ihnen.

Da es sich um eine Ausnahmesituation handelt, kann man sie vorher nicht gezielt trainieren. Die Verkehrsregeln müssen beachtet werden, aber der Prüfer kann nicht erwarten, dass Sie das völlig abgebrüht und routiniert erledigen. Andere Verkehrsteilnehmer sind in solchen Situationen auch nicht sattelfester. Verfallen Sie also nicht in Hektik. Lassen Sie sich selbst durch Hupkonzerte nicht aus dem Konzept bringen. Das STOP-Schild soll ja ausdrücklich eine Unterbrechung in den Verkehrsfluss bringen. Und ob das den Nachfolgenden immer in den Kram passt, das kann Ihnen doch ziemlich gleichgültig sein.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf eine Ampel

Auf eine Zollstelle

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht