Das Haltverbot für eine Zone
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Es grenzt beinahe an Buchhaltung. Nicht nur, dass man sich die Tempo-30-Zonen
auswendig merken muss. Der Autofahrer soll nun auch noch abspeichern, ob er sich
in einem Zonenhaltverbot befindet, an dessen Ankündigung er vielleicht schon
viele Minuten vorher vorbeigefahren ist.
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Sobald man das Zeichen »Beginn eines Haltverbots für eine Zone«
erreicht hat, wirkt das dargestellte Verbot nämlich für alle folgenden
Fahrbahnen. Und zwar so lange, bis man wieder am »Ende« -Schild vorbeikommt.
Da muss man nicht unbedingt unter Gedächtnisschwäche leiden, um den
Überblick zu verlieren. Leider gibt es auch keine direkte Möglichkeit,
innerhalb dieses Gebietes festzustellen, ob es sich um eine Haltverbotszone handelt.
Denn die Verwaltungsbehörden gehen davon aus, dass man das Zeichen sehen
konnte, also auch gesehen hat.
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Das »Haltverbot« auf dem Schild ist (in unserem Bildbeispiel) ein eingeschränktes Haltverbot; das bedeutet: Man darf höchstens drei Minuten halten, jedoch nur, wenn man sich vom Fahrzeug nicht entfernt.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte
Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Das Halten bis zu 3 Minuten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte
Was endet hier?
Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot
Vorausgegangene Streckenverbote
Eine Zone mit absolutem Haltverbot
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