Verwirrung um die ECE-Norm bei Schutzhelmen

In den achtziger und neuziger Jahren wurden kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen, weil Motorradfahrer mit nicht-ECE-konformen Helmen fuhren.

Helme müssen nicht mehr ECE-Norm haben

Es gab dann einen Riesen-Wirbel um die Norm ECE-2202/03, welche alle genehmigten Helme erfüllen mussten. Nach wie vor bauen die Helmhersteller ihren Kopfschutz nach dieser Prüfnorm, aber Motorradfahrer dürfen auch Helme ohne diese Genehmigungsnummer benutzen.

Helmpflicht

Seit 1985 ist es vorgeschrieben, dass auch alle Fahrer von Mofas (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) einen Helm tragen müssen. Achtung: Die Benutzung eines reinen Fahrradhelmes ist hier nicht ausreichend.

Kein Helm für Leichtmofa-Fahrer

Die Fahrer von Leichtmofas, das sind die »Fahrräder« mit dem kleinen Benzinmotor in der Hinterradnabe und Höchstgeschwindigkeit 20 km/h, brauchen keinen Helm aufzusetzen. Damit sind sie die einzigen Kraftradfahrer, die ohne den wertvollen Kopfschutz fahren dürfen. Empfehlenswert ist natürlich, wie beim Fahrrad, die Benutzung eines entsprechenden Radfahrer-Helms.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.23-021 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich gegen Kopfverletzungen schützen?

Durch das Tragen

- eines amtlich genehmigten Schutzhelms

- eines geprüften Arbeitsschutzhelms

- eines Stahlhelms