Verwirrung um die ECE-Norm bei Schutzhelmen
In den achtziger und neuziger Jahren wurden kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen,
weil Motorradfahrer mit nicht-ECE-konformen Helmen fuhren.
Helme müssen nicht mehr ECE-Norm haben
Es gab dann einen Riesen-Wirbel um die Norm ECE-2202/03, welche alle genehmigten
Helme erfüllen mussten. Nach wie vor bauen die Helmhersteller ihren Kopfschutz
nach dieser Prüfnorm, aber Motorradfahrer dürfen auch Helme ohne diese Genehmigungsnummer
benutzen.
Helmpflicht
Seit 1985 ist es vorgeschrieben, dass auch alle Fahrer von Mofas (Höchstgeschwindigkeit
25 km/h) einen Helm tragen müssen. Achtung: Die Benutzung eines reinen Fahrradhelmes
ist hier nicht ausreichend.
Kein Helm für Leichtmofa-Fahrer
Die Fahrer von Leichtmofas, das sind die »Fahrräder« mit dem kleinen
Benzinmotor in der Hinterradnabe und Höchstgeschwindigkeit 20 km/h, brauchen keinen
Helm aufzusetzen. Damit sind sie die einzigen Kraftradfahrer, die ohne den wertvollen
Kopfschutz fahren dürfen. Empfehlenswert ist natürlich, wie beim Fahrrad, die
Benutzung eines entsprechenden Radfahrer-Helms.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.23-021 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich gegen Kopfverletzungen schützen?
Durch das Tragen
- eines amtlich genehmigten Schutzhelms
- eines geprüften Arbeitsschutzhelms
- eines Stahlhelms
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