Komme gleich wieder...
»Wie lange darf man in zweiter Reihe halten?«
In zweiter Reihe? Gar nicht.
Das dürfen nur Taxifahrer, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen (und
auch nur, wenn der Verkehr dabei nicht behindert wird), das kann man nachlesen
in § 12 Abs. 4 StVO. Wer das Warnblinklicht einschaltet, macht es möglicherweise
noch etwas teurer: Denn es soll nur eingeschaltet werden, wenn ein Fahrzeug unfreiwillig
steht (Panne, Unfall...). Verwarnungsgeld bis 20 Euro für Halten in zweiter Reihe,
länger als 15 Minuten mit Behinderung des Verkehrs = 35 Euro plus Verwarnungsgeld
von 5 Euro für das sogenannte »missbräuchliche Einschalten der Warnblinkanlage«.
Am teuersten wird es, wenn durch das Ausweichen des fließenden Verkehrs ein Verkehrsunfall
passiert. Dann kann man, je nach Situation, als Falschparker auch eine Mithaftung
zugesprochen bekommen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.15-108 / 3 Fehlerpunkte
Wann müssen Sie das Warnblinklicht einschalten?
Wenn Sie in zweiter Reihe parken
Wenn Ihr Fahrzeug an einer Stelle liegen bleibt, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann
Bei jedem Be- oder Entladen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?
Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt
Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist
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