Offen für alles

»Geht das Fahren mit offener Heckklappe in Ordnung? Wie weit darf Ladung überhaupt aus dem Auto ragen?«

So ist es nicht erlaubt

Das ist nicht immer erlaubt, je nach Fahrzeug.

Mit dem Fahrzeug auf dem Bild oben ist es beispielsweise nicht gestattet, denn dadurch wird das Erkennen des hinteren Nummernschildes unmöglich. Der Wagen auf den kleinen Bild rechts hat damit keine Probleme. Die Ladung darf aber nicht verrutschen (weder nach draußen noch in Richtung Fahrer). Man muss mit der offen stehenden Klappe aufpassen: Sie sollte fest aufliegen, damit die Scharniere nicht ausschlagen. Dazu am besten Spanngurte verwenden.

  
Das Kennzeichen ist an der richtigen Stelle
Das Kennzeichen ist erkennbar, aber
die Ladung kann herausfallen oder die Insassen gefährden.

Aus dem Inneren des Wagens könnten Teile auf die Fahrbahn fallen, insbesondere beim Anfahren, in Kurven, und bei höheren Geschwindigkeiten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass verwirbelte Abgase wieder ins eigene Fahrzeug gelangen (Rückströmung). Achtung, Autoabgas enthält Kohlenmonoxid, das ist geruchlos und sehr giftig.

Alles in allem ist eher davon abzuraten. Doch der Fahrer des roten Wagens hat wenigstens dafür gesorgt, dass die nach hinten herausstehende Ladung durch eine rote Fahne gekennzeichnet ist (vorgeschrieben bei mehr als 1 m Überstand). Das sieht man leider zu selten! Die Fahne hängt aber nur korrekt, wenn sie sich höchstens 1,5 m über der Fahrbahn befindet.

Zu der Frage, wie weit die Ladung nach hinten hinausragen darf: Wenn sie richtig gesichert ist, in jedem Fall 1,5 m nach hinten mit entsprechender Kennzeichnung (in der Dämmerung oder im Dunkeln gibt es aber schärfere Vorschriften). Wenn dabei die Fahrstrecke in Deutschland weniger als 100 km beträgt, darf die Ladung sogar bis zu 3 m nach hinten hinausragen. Das erfordert natürlich schon etwas perfektere Fahrkünste und sehr viel Übersicht vom Fahrer.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.7.09-204 / 3 Fehlerpunkte

Eine nach hinten hinausragende Ladung muss kenntlich gemacht werden. Welche Mittel sind bei Tage zulässig?

Eine orangefarbene Warntafel

Ein mindestens 30 x 30 cm großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild

Eine hellrote, mindestens 30 x 30 cm große Fahne, die durch eine Querstange auseinander gehalten wird