Haustiere mitnehmen
»Darf man Haustiere ungesichert im Auto mitnehmen?«
Es gibt keine ausdrückliche Gurtpflicht für Tiere.
In der Straßenverkehrsordnung gibt es über die Beförderung von Tieren keine direkte Aussage. Tiere zählen als »Ladung«, und die ist z.B. im § 23 StVO geregelt: Die Verkehrssicherheit darf durch die Ladung oder Besetzung des Fahrzeugs nicht leiden. Außerdem kann wieder der gute alte Paragraph 1 StVO herhalten: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet, oder mehr als nach dem Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Für Hunde kann und sollte man jedoch professionelles Zurrzeug kaufen, alternativ lässt sich ein Trenngitter in der Fahrgastzelle installieren, und der Hunde bleibt im Heck.
Um noch einmal auf die Katze zurück zu kommen: Solange nichts schiefgeht, dürfte keiner etwas gegen die ungesichete Mitnahme des Tierchens unternehmen können (»Die Mietze liebt das. Die ist ganz versessen
aufs Autofahren«). Aber, nur mal angenommen, der Teppichtiger verkriecht sich plötzlich hinter das Bremspedal, oder er springt Herrchen auf die Schulter, kratzt ihn sonstwo hin oder bekommt einen Tobsuchtsanfall in der Kurve... dann war das grob fahrlässig. Vom Fahrer. Na, klingelt's? Bei einem daraus entstehenden Unfall muss die Kasko-Versicherung (falls vorhanden) nichts bezahlen. Mal ganz abgesehen von der Schuldfrage, wenn es um Schadenersatz geht (Stichwort: erhöhte Schuldzuweisung).
Was also tun?
Katzenkörbchen für 19 Euro kaufen.
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