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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TooSmart
23.06.2006, 19:58 Uhr

Bitte beantworten!!

Hallo! Passt vielleicht nicht hier her, aber nachdem ich jetzt schon den ganzen tag im netz und in anderen foren gesucht habe, stell ich dann mal hier meine frage: wenn ich das auto einer anderen person ummelden will auf meinen namen und die schilder übernehmen will,da die person im selben kreis wohnt, muss ich dann die alten schilder,die ja eigentlich nicht "alt" sind, da ich sie ja nicht entwerten lassen will, mitbringen zur zulassungstelle? bei den zulassungsstellen-pages steht immer man muss die alten mitbringen, aber der fall einer schildübernahme ist nicht aufgelistet.
Schonmal Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
23.06.2006, 21:39 Uhr

zu: Bitte beantworten!!

Also bei meiner Zulassungsstelle (München-Land) steht auf der Homepage dass man die Schilder nicht braucht, wenn man im gleichen Kreis wohnt und das Kennzeichen behalten will.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- bis zum Ortsende

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind