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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TooSmart
23.06.2006, 19:58 Uhr

Bitte beantworten!!

Hallo! Passt vielleicht nicht hier her, aber nachdem ich jetzt schon den ganzen tag im netz und in anderen foren gesucht habe, stell ich dann mal hier meine frage: wenn ich das auto einer anderen person ummelden will auf meinen namen und die schilder übernehmen will,da die person im selben kreis wohnt, muss ich dann die alten schilder,die ja eigentlich nicht "alt" sind, da ich sie ja nicht entwerten lassen will, mitbringen zur zulassungstelle? bei den zulassungsstellen-pages steht immer man muss die alten mitbringen, aber der fall einer schildübernahme ist nicht aufgelistet.
Schonmal Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
23.06.2006, 21:39 Uhr

zu: Bitte beantworten!!

Also bei meiner Zulassungsstelle (München-Land) steht auf der Homepage dass man die Schilder nicht braucht, wenn man im gleichen Kreis wohnt und das Kennzeichen behalten will.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?

Durch Alkohol und andere berauschende Mittel

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren