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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.06.2006, 10:18 Uhr

zu: Unberechtigte Schadensersatzforderung

Schildere deiner Versicherung den Vorgang wie er sich ereignet hat und weise darauf hin, dass die Forderung wohl unberechtigt ist.
Die Versicherung entscheidet dann selber ob sie zahlen muss oder ob sie die Ansprüche abweist. Einen eigenen Anwalt brauchst du dafür nicht einschalten, um solche Ansprüche abzuwehren, das ist Aufgabe deiner Versicherung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tiana
25.06.2006, 01:50 Uhr

zu: Unberechtigte Schadensersatzforderung

Schildere den Vorgang genau und fertige eine detaillierte Skizze dazu an, damit sich Deine Versicherung ein genaues Bild vom Sachverhalt machen kann. Deine eigene Haftpflichtversicherung ist eine "halbe Rechtsschutzversicherung", das heißt, sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117 / 3 Fehlerpunkte

Was erwartet Sie bei diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117

Eine Baustelle, die nach 100 m endet

Eine Baustelle, die in etwa 100 m Entfernung beginnt

Eine Baustelle, die eine Länge von 100 m hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung