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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern banane1
29.03.2006, 18:09 Uhr

Ist das zugelassen?

Hallo,

ich habe bei mir noch ein Bremslicht rumliegen (in etwa so: http://www.m-co-motorcycles.de/malteser-led3.jpg , nur mit rotem Glas)

Ich plane das hinten in mein Fahrzeug (auf die Kofferraumabdeckung) zu montieren .. so quasi als zusätzliches Bremslicht.

Auf dem Glas ist keine Nummer bzw. hab auch keine ABE dafür .. ist das zugelassen dass einfach so anzubasteln (wenn es eingeschaltet ist bzw. wenn es einfach nur so angebracht ist)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.03.2006, 18:41 Uhr

zu: Ist das zugelassen?

Also ich seh darin nur das "Eiserne Kreuz", welches heutzutage bei der Bundeswehr immer noch als Logo zum Einsatz kommt.

Zulässig als Bremslicht ist das Ding trotzdem nicht => unzulässige lichttechnische Einrichtung, da keine Prüfzeichen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern banane1
29.03.2006, 19:11 Uhr

zu: Ist das zugelassen?

jo, dass denke ich eben auch - aber wie siehts aus wenn ich es einfach nur montiere und es nicht anschließe - also einfach nur als dekoration drinne hab ... falls mich ein polizist damit anhält und mir was vom dritten reich erzählen will, klär ich ihn eben auf - genau wie kahleberger. denn wenn man keine ahnung hat, einfach mal die ****** halten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
29.03.2006, 19:32 Uhr

zu: Ist das zugelassen?

... welches ich hier nicht weiter vertieft wissen möchte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird