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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JRC
30.09.2005, 10:35 Uhr

Kennzeichen ändern?

Hi,
habe diese Woche jetzt mein Führerschein bekommen und "kriege" jetzt unser altes Auto.
Nun wollte ich mein Kennzeichen ändern.
Geht das einfach so? Oder geht das nur bei einem Besitzerwechsel?

Danke!
JRC

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bluebell
30.09.2005, 10:39 Uhr

zu: Kennzeichen ändern?

du müsstest es bei der zulassungsstelle ändern lassen...
läuft es noch über deine eltern oder über dich selber? wenn es über deine eltern läuft und es auch dabei bleibt, würde ich eher nicht sagen, dass man es einfach so ändern kann...wenn es aber über dich laufen soll, denke ich geht es durchaus...das wäre ja dann eine art besitzerwechsel...
grüße von bluebell

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.09.2005, 17:28 Uhr

zu: Kennzeichen ändern?

Eine Kennzeichenänderung ist auch ohne Besitzerwechsel möglich. Ob sich der Aufwand und die Kosten lohnen, nur damit man seine Initialen und das Geburtsdatum auf dem Schild hat, ist eine andere Frage.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden