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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern altista
09.05.2009, 16:18 Uhr

Deutschland-Schweiz-Deutschland Führerscheintausch

Hallo, ich habe deutschen Führerschein gehabt. Bin für zwei Jahre in die Schweiz gegangen wo ich aus rechtlichen Gründen mein Führerschein in schweizer Führerausweis umtauschen musste (Berufsfahrer - Bus). Jetzt bin ich wieder zurück in Deutschland, muss anscheinend für meinen schweizer Führerausweis wieder einen deutschen Führerschein verlangen (innerhalb von 6 Monaten, also bis Ende Mai). Ist aber ein Problem - ich fahre noch als Aushilfe, ab und zu, in der Schweiz Bus, wo ich wiederum einen schweizer Führerausweis brauche.
Hat jemand Erfahrung was hier zu tun wäre? Wie kann ich beiden Staaten befriedigen?
Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.05.2009, 13:11 Uhr

zu: Deutschland-Schweiz-Deutschland Führerscheintausch

Normalerweise muss der ausländische Führerschein bei der Umschreibung in einen deutschen FS abgegeben werden. Es sollte aber in diesem Fall möglich sein, dass du beide Führerscheine behalten kannst.

§ 31 Abs. 4 FeV: "In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken."

Sprich am Besten die deutsche Führerscheinstelle darauf an. Vielleicht kannst du eine Bescheinigung des schweizerischen Arbeitgebers vorlegen, um die dortige Tätigkeit nachzuweisen.

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11.05.2009, 10:21 Uhr

danke Georg_g. Es macht mir Hoffnung!

So werde ich tun. Danke.
Es wäre die beste Lösung - beide Führerscheine besitzen zu dürfen/können.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 600 Liter

- 50 Liter

- 1 Liter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit