Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kisse0468
14.12.2005, 08:59 Uhr

FS aus Bulgarien

hallo habe da eine frage betr. einer bulgarischen fahrerlaubnis.Meine Frau hat sie in BG vor ca.8 Jahre erworben und hat jetzt ihren staendigen Wohnsitz in Deutschland.Waere ihr FS nach einem EU-Beitritt Bulgariens 2007 uneingeschraenkt gueltig?also ohne Umschreibung geschweige denn Pruefungen ablegen?
Vielen Dank im Voraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kisse0468
15.12.2005, 08:29 Uhr

zu: FS aus Bulgarien

danke holger!allerdings habe ich auf eine Antwort basierend auf die aktuelle Gesetzgebung gehofft-was ja leider nicht so leicht ist muss ich zugeben!Fakt ist eine EU-Fahrerlaubnis die aelter als 2-Jahre ist muss man gar nicht in D registrieren-ob das auch fuer neue Laender wie es der Fall Bulgariens vermutlich sein wird zutrifft?
Gruss

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.12.2005, 10:26 Uhr

zu: FS aus Bulgarien

Eine Registrierungspflicht für Führerscheine gibt es schon länger nicht mehr. Früher diente das dem Nachweis der Probezeit.

Wenn ich davon ausgehe, dass der Ablauf nach einem eventuellen EU-Beitritt Bulgariens vergleichbar dem Ablauf nach den Beitritten von Polen, Tschechien und anderer Länder sein wird, dann müsste deine Frau wohl keine Prüfungen für eine Umschreibung ablegen. Möglicherweise müsste sie aber warten, bis in Bulgarien Kartenführerscheine eingeführt werden, falls nur solche umgeschrieben werden sollten.

Da deine Frau bereits jetzt in D wohnt und daher mit ihrem BG-Führerschein maximal 6 Monate hier fahren darf, müsste sie aber vom Ende der 6-Monats-Frist bis zum EU-Beitritt Bulgariens auf das Autofahren verzichten.

Aus diesem Grund und weil es ja nicht mal sicher ist, dass BG tatsächlich im Jahr 2007 der EU beitritt, empfehle ich den Weg der normalen Umschreibung, also Theorieprüfung, ein paar Fahrstunden, dann praktische Prüfung. Das kostet dann zwar etwas, dafür hat sie noch vor Ablauf der 6-Monats-Frist einen deutschen Führerschein und darf "lückenlos" in Deutschland herumfahren.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich bei diesen Verkehrszeichen einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103

Darauf, dass

- auf der Fahrbahn Wintersport betrieben wird

- Wintersport nur auf den Gehwegen stattfindet

- auf der Fahrbahn Schnee- und Eisglätte herrscht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-018-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-018-B

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Ich fahre vor dem Bus

Ich muss den Bus durchfahren lassen