Schilderbrücken sind amtliche Verkehrszeichen
Die Verkehrsregulierung auf Autobahnen hat technische Fortschritte gemacht.
Dazu zählen auch die über der Fahrbahn angebrachten Schilderbrücken,
die im Amtsdeutsch „Wechselverkehrszeichen” heißen. Auf denen können bei Bedarf verschiedene Symbole gezeigt werden, meistens
Verkehrszeichen.
Befolgt man die dort gezeigte Höchstgeschwindigkeit, so verhindert das
möglicherweise die Bildung oder Verschlimmerung eines Staus, denn natürlich
sind diese Anlagen mit einem Zentralrechner verbunden. Der erhält über
Kontaktschleifen Daten über die Menge der Fahrzeuge, die sich auf der Autobahn
befinden.
So weit, so gut. Leider halten einige Fahrer die Schilderbrücken für
bloße Empfehlungen, aber man muss die Symbole wie normal aufgestellte Verkehrszeichen
befolgen. Sie sind also gültige offizielle Streckenverbote.
Bitte nicht enttäuscht sein, wenn mit den Leuchtzeichen ein Stau angekündigt wird, aber kein Stau kommt. Die Anlage hat dann funktioniert und Ihnen die Warterei erspart. Staus
entstehen durch recht komplexe Bewegungsmuster; Ziel des Computerprogrammes ist
es unter anderem dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge weit vor dem Stau-Ende moderat
abgebremst werden, damit sich die Stau-Welle gar nicht erst rückwärts
fortpflanzen kann.
Die Rechtsgrundlage für Schilderbrücken befindet sich in § 39 Absatz 4 StVO, Satz 2:
„Abweichend von den abgebildeten Verkehrszeichen können in Wechselverkehrszeichen die weißen Flächen schwarz und die schwarzen Sinnbilder und der schwarze Rand weiß sein, wenn diese Zeichen nur durch Leuchten erzeugt werden.”
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