Mehrspurige Vorfahrtstraße
»Ich will von einer Nebenstraße in eine dreispurige Hauptstraße nach
rechts auffahren. Muss ich darauf achten, dass alle drei Fahrstreifen frei sind,
oder genügt es, wenn nur die rechte Spur frei ist?«
Sie dürfen erst losfahren, wenn Sie auf der Vorfahrtstraße niemanden
mehr gefährden oder wesentlich behindern.
(§ 8 Abs. 2 StVO)
Der Verkehr auf der Hauptstraße hat in jedem Fall Vorfahrt. Wenn alle Fahrzeuge
dort ihren Fahrstreifen beibehalten würden, dann dürfte man schon losfahren, wenn
nur die rechte Spur frei ist. Leider kann aber niemand genau das vorhersagen.
Fahrzeuge auf der Hauptstraße dürfen den Fahrstreifen wechseln, wenn dabei
keine durchgezogenen Linien, Sperrflächen usw. überfahren werden. Dabei haben
sie dann immer noch Vorfahrt vor der einmündenden Straße. Bei einem Unfall wäre
also der Fahrer aus der Nebenstraße immer der Hauptverursacher.
Eine Mitschuld könnte es für den vorfahrtberechtigten Fahrer aber geben, wenn
die Unaufmerksamkeit des wartepflichtigen Fahrers für ihn rechtzeitig erkennbar
war; dann nämlich hätte er seinen Fahrstreifenwechsel auf später verschieben müssen
(§ 7 Abs. 5 StVO).
Tipps:
- Als Wartepflichtiger Geduld haben. Die Lücke muss so groß sein, dass auch
bei einem Fahrstreifenwechsel in der Hauptstraße keine Gefährdung oder wesentliche
Behinderung entstehen kann.
- Wer trotzdem und zu schnell einbiegt, »schockt« damit möglicherweise auch
Fahrer auf benachbarten Fahrstreifen, die dann in einer Schreckreaktion nach links
ziehen oder heftig abbremsen
- Als Fahrer auf dem mittleren oder linken Fahrstreifen nicht nach rechts wechseln,
wenn in der Nebenstraße jemand in den Startlöchern steht. Manchmal wird man übersehen
oder es könnte der Eindruck entstehen, man wolle rechts abbiegen. Das könnte den
Wartepflichtigen verleiten, loszufahren, und es kommt zum Unfall.
- Als Wartepflichtiger nicht darauf vertrauen, dass ein vorfahrtberechtigtes
Fahrzeug in die eigene Straße abbiegt, nur weil der Fahrer blinkt. Erst wenn zusätzlich
zum Blinker eine eindeutige Tempoverminderung und ein Einschlagen der Vorderräder
erkennbar sind, darf man davon ausgehen, dass der Fahrer abbiegt.
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