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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
22.03.2009, 21:51 Uhr

Alufelgen eintragungspflichtig?

Hallo!
Ich habe meinem 207 neulich Alufelgen gegönnt, aber bin mir nicht sicher ob man sie nun in die FZG-Papiere eintragen lassen muss.
Ich habe keine andere Reifengröße als die angegeben im FZG-Schein aufgezogen, bloß statt den ollen Stahlfelgen nun die Alus.

Danke schonmal im Vorraus! :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
23.03.2009, 08:28 Uhr

zu: Alufelgen eintragungspflichtig?

Wenn die Maße Deiner Räder exakt den Maßen im Fzg.Schein entsprechen mußt Du nix eintragen lassen.

Der Eintragungswahnsinn rührt daher, daß Alufelgen eben meistens nicht die selben Maße haben, wie Stahlfelgen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
23.03.2009, 12:47 Uhr

zu: Alufelgen eintragungspflichtig?

Die Maße bzw. erlaubte Bereifung findet man leider heutzutage nicht mehr in den Zulassungscheinen 1 oder 2. Entweder man hat noch den alten Fzg.Schein oder man muss sich beim Hersteller des Autos erkundigen welche Bereifung der frei gibt.
Aber wenn es die gleichen Reifen sind wie ohne Alu wird das ja der Fall sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
23.03.2009, 23:26 Uhr

zu: Alufelgen eintragungspflichtig?

Die Preisfrage ist: Sind die Alufelgen original oder von einem anderen Hersteller ?
- bei Original Peugeot-Felgen mußt Du nichts machen
- bei Felgen eines anderen Herstellers (z.B. Rial, BBS etc.) sollte eine ABE dabei sein - dann mußt Du auch nichts machen
- hast Du keine ABE, dann wäre ein Eintrag fällig

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
24.03.2009, 08:30 Uhr

zu: Alufelgen eintragungspflichtig?

Stimmt bs01, daß hab ich nicht beachtet! :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- bis zum Ortsende

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf auf dieser Straße mit einem Kraftfahrzeug fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114

Wer jemanden besuchen will

Wer Waren liefern muss

Wer etwas einkaufen will