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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern XxPowertrixX
12.09.2008, 11:36 Uhr

Suzuki GSX R750 auf 34ps drosseln???

hi Leute

hoffe ihr könnt mir bei folgendem weiterhelfen: mein vater ist auf der suche nach einem motorrad. seines ist 28 jahre alt   dabei stießen wir(ich half ihm bei der suche) auf die gsx r750. die maschine hat 150ps. er will sie 2 jahre fahren bis ich den A beschränkt habe. dann soll ich die maschine fahren. darf allerdings die ersten 2 jahre nur mit 34ps auf kurvenjagd gehen. meine frage ist es überhaupt möglich die suzuki mit ihren 150ps auf 34ps zu drosseln? mein vater behauptet das ginge nicht außer man baut den motor aus   hoffe ihr könnt mir eine antwort geben. vielen dank schonmal im vorraus.

liebe grüße XxPowertrixX

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.09.2008, 12:23 Uhr

zu: Suzuki GSX R750 auf 34ps drosseln???

geht, fährt aber nicht mehr ganz so schön.
wobei mir sich der sinn von mopeds mit 150 ps nicht öffenbaren will.


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
12.09.2008, 12:30 Uhr

zu: Suzuki GSX R750 auf 34ps drosseln???

Ja, müsste gehen, siehe z.B. hier:
http://www.tlo-bikeshop.de/product_info.php/produc
ts_id/12475/cPath/433_456/suzuki-ab-700-ccm/drosse
lsatz-auf-25-kw.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern XxPowertrixX
12.09.2008, 12:59 Uhr

zu: Suzuki GSX R750 auf 34ps drosseln???

danke für die infos vor allem für den link=)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
12.09.2008, 13:16 Uhr

zu: Suzuki GSX R750 auf 34ps drosseln???

Wie schon gesagt, machbar dürfte es irgendwie schon sein.

Es ist aber zu erwarten, dass mit der Umsetzung der

3. EU-Führerscheinrichtlinie,

die jetztige, beschränkte Fahrerlaubnis Klasse A (heißt dann A2)
nicht mehr zu Führen von Krafträdern berechtigen wird, die von Krafträdern mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind.

Das könnte Dich treffen, dann hast Du schon wieder ein Motorrad überflüssig rumstehen.

Lass Papa die Suzi erstmal fahren, wie sie ist, und kauf Dir jetzt Deine 125er. Und mach Dir dann - zu gegebener Zeit - Gedanken, was dann kommt.

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Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-110 / 3 Fehlerpunkte

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