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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.05.2007, 19:02 Uhr

zu: Autobezeichnungen

Man darf es auch Schlusslicht nennen oder - so nennt es die StVZO - Schlussleuchte. Ansonsten darf man auch "ganz normales Licht hinten am Auto" sagen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
11.05.2007, 19:38 Uhr

zu: Autobezeichnungen

ganz normales licht ist weiss.
das was ihr geschrieben habt, ist rot.
also nicht ganz normal.
es muss sich demzufolge um die kennzeichenbeleuchtung handeln.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.05.2007, 19:43 Uhr

zu: Autobezeichnungen

»ganz normales licht ist weiss.«

Eigentlich ist es ja farblos. Das komplette Tageslichtspektrum umfasst ca. die Wellenlängen von 380 bis 780 nm und hat eine Farbtemperatur von ca. 5600 Kelvin.

Am Auto gibt es das auch, nennt sich Tagfahrlicht ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
11.05.2007, 19:56 Uhr

zu: Autobezeichnungen

hat aber nicht jeder

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
11.05.2007, 19:57 Uhr

zu: Autobezeichnungen

alter korintenkacker (auch wenn du recht hast).

allerdings sollten wir das auch unserem gesetzgeber mitteilen.
§52(1)stvzo
>> mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, <<

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.05.2007, 20:16 Uhr

zu: Autobezeichnungen

»hat aber nicht jeder«

Das sollte auch nur ein Scherz sein, denn Tagfahrlicht heißt ja nicht so, weil es das Tageslichtspektrum ausstrahlt.

»alter korintenkacker«

Man tut, was man kann ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
12.05.2007, 13:43 Uhr

zu: Autobezeichnungen

also weiss, ist meines wissens die rückfahrleichte. die erstrahlt bei einlegen des rückwärtsganges und eingeschalteter zündung in weiss.
ist aber auch die frage was ihr meint. die birnenenfarbe oder die farbe der abdeckung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.05.2007, 14:02 Uhr

zu: Autobezeichnungen

Als totaler Laie in physikalischen Dingen halte ich mich an Kahlebergers Antwort.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

Wo die Verkehrslage unklar ist

In allen Einbahnstraßen

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen