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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.01.2007, 21:08 Uhr

zu: Das Recht auf ein Stellplatz

soviele wie ihm sein vermieter erlaubt/vermietet hat.
du hast keinen anspruch auf einen eigenen stellplatz.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
05.01.2007, 18:31 Uhr

zu: Das Recht auf ein Stellplatz

Doch, wenn das Recht auf einen Stellplatz im Mietvertrag festgelegt wurde, dann schon. Dies ist eigentlich meist der Fall, da es die Wohnung ja erst richtig Attraktiv macht, einen Stellplatz hat ja nicht jeder.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
05.01.2007, 19:21 Uhr

zu: Das Recht auf ein Stellplatz

Dann sollte reschitzara mal seinen Mietvertrag durchforsten...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.01.2007, 20:24 Uhr

zu: Das Recht auf ein Stellplatz

@ping
erst richtig lesen, te hat keinen anspruch auf einen stellplatz sonst würde sie hier nicht posten.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
06.01.2007, 17:02 Uhr

So ein Recht gibt es nicht

Hallo,

wer einen Stellplatz haben möchte muss halt einen entsprechenden Mietvertrag abschliessen.

Die Eigentümer sind da an keine Vorgaben gebunden. Die können frei darüber verfügen, wer einen (oder mehrere) Abstellplatz bekommt.

Ausserdem kann die WBL ja nicht wissen, das du einen Abstellplatz benötigst, wenn du einen Mietvertrag ohne Stellplatz abschliesst. Hinterher rumzujammern bzw. sich zu beklagen ist mit Sicherheit der falsche Weg.

Gruss

MrMurphy

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

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