Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern succubi
12.12.2006, 23:08 Uhr

Frage zum Autokauf..

Hallo ich bin noch neu hier und habe gleich mal eine Frage.
Ich hab nun seit 3 Monaten meinen Führerschein und möchte mir jetzt natürlich auch ein Auto zulegen;-) Mein Problem ist jetzt, dass ich das Auto ab dem 3. Januar brauche (wg. Beruf), aus finanziellen Gründen aber auch erst ab anfang januar in der lage bin mir eines anzuschaffen. Aus diesem Grund hab ich auch begonnen mich auf dem Automarkt etwas umzusehen und habe nun auch schon ein bestimmtes Auto im Auge ;)
Meine eigentliche Frage ist jetzt: Kann ich das Auto jetzt schon im Voraus irgendwie bestellen bzw. reservieren und es dann im Januar erst abholen, bzw. bezahlen? Gibt es da keine möglichkeit einen vorvertrag oder sowas abzuschließen?
Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte, Lg :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ursprung_aller_dreistigkeit
12.12.2006, 23:15 Uhr

zu: Frage zum Autokauf..

klar kannst du das auto verbindlich reservieren. du kannst auch schon einen teil anzahlen und den rest später erledigen. die verkäufer sind da meist sehr entgegenkommend. meine erfahrung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern succubi
12.12.2006, 23:47 Uhr

zu: Frage zum Autokauf..

ahh ok gut zu wissen, vielen dank!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- zur Fahruntüchtigkeit führen

- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Wovon hängt der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab?

Von den Sichtverhältnissen

Von der Fahrbahnbeschaffenheit

Von der Geschwindigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzung und -einmündungen

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein