Chris021983
01.11.2006, 20:52 Uhr
zu: Zugmaschine mit 2 einachsigen Anhängern?
Hinter Kraftfahrzeugen darf nur ein Anhänger mitgeführt werden.
Hinter Zugmaschinen dürfen 2 Anhänger mitgeführt werden wenn die zulässige Zuglänger von 18m nicht überschritten wird.
Bei Zugmaschinen über 32 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit sind folgende zusammenstellungen möglich:
1. Beide Anhänger mit Druckluftbremsanlage.
2. Der erste Anhänger mit Druckluftbremsanlage und der zweite mit auflaufbremsanlage.
Bei zugmaschinen bis 32 km7H bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit sind auch zwei Anhänger mit Auflaufbremsanlage zulässig, wenn sie für 25 km/h gekennzeichnet sind und diese Tempo nicht überschritten wird.
Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden.
Georg_g
01.11.2006, 23:48 Uhr
zu: Zugmaschine mit 2 einachsigen Anhängern?
Man darf hinter Zugmaschinen zwar zwei Anhänger mitführen, aber die können nicht beide einachsig sein. Ein einachsiger Anhänger hat eine Stützlast. Der zweite Anhänger kann sich aber nicht am ersten Anhänger abstützen. Meines Wissens ist es technisch auch gar nicht möglich, einen Starrdeichselanhänger an einen anderen Anhänger anzuhängen.