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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern QWERTZ
22.05.2006, 12:02 Uhr

Reifen "abkühlen" lassen

Hi,

folgende Frage: Wie lange dauert es nach einer normalen Fahrt über die Landstraße, bis sich die Reifen wieder "abgekühlt" haben? Ich habe das Problem, dass ich einige Kilometer fahren muss, um zur nächsten Luftdruck-Anlage zu kommen und würde deshalb gern wissen, ob es etwas bringen würde, "einfach ein bisschen zu warten".

Ich schätze, dass das Ganze wohl von vielen Faktoren abhängt; aber mich würde ganz einfach mal die Dimension der Zeitspanne interessieren.

Vielen Dank im Voraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
22.05.2006, 15:50 Uhr

zu: Reifen "abkühlen" lassen

Wenn du nicht gerade scharf um die Kurven fährst, oder stark beschleunigst werden sich die Reifen kaum erhitzen.

Luftdruck sollte man immer bei Regen oder kalten Asphalt (höchstens ca. 22 Grad) messen. Bei 25 Grad Außentemperatur ist der Reifendruck ursprünglich schon höher.

Wärmer werden die Reifen erst bei dauerhaften Geschwindigkeiten von mehr als 100 kmh.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie an solchen Haltestellen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B

Fußgänger rennen oft über die Fahrbahn, um die Straßenbahn noch zu erreichen

Fußgänger verlassen manchmal unachtsam die Verkehrsinsel

Solange Türen der Straßenbahn geöffnet sind, ist Vorbeifahren verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren