Grisu 112
08.04.2006, 14:02 Uhr
Feuerlöscher
Hallo an alle,
ich fahre einen Kipper und musste mit entsetzen feststellen das meine zwei feuerlöscher geprüft werden müssten.
Der Prüfer nimmt mir nun meine doch schon sehr verrosteten löschen nicht mehr ab.
ich besorge jetzt neue. FRAGE : wieviele löscher brauche ich eigentlich ? vielen dank für eure hilfe!
DaRealAd
08.04.2006, 14:59 Uhr
zu: Feuerlöscher
Also soweit ich weiß sind Feuerlöscher nur für Kraftomnibusse und Gefahrgut-Fahrzeuge vorgeschrieben, bin mir aber nicht 100% sicher, evtl gibts da noch Vorschriften von der Berufsgenossenschaft.
computerblicker
08.04.2006, 16:49 Uhr
zu: Feuerlöscher
Nunja, waren 2 drinn, also würd ich auch wieder 2 reinhauen
Grisu 112
08.04.2006, 23:17 Uhr
zu: Feuerlöscher
ja ist ja alles schön und gut aber gibt es gesetze und vorschriften dafür?
steinboeckin
09.04.2006, 06:20 Uhr
zu: Feuerlöscher
Hallo,
die IHK in NRW sagt dazu folgendes:
"... Das bedeutet, dass die bis zum 31.12.2002 geltenden Vorschriften Anwendung finden können und die Ausstattung mit einem 2 kg und 6 kg Feuerlöscher für
(!!!) kennzeichnungspflichtige (!!!)
Fahrzeuge ausreichend ist. Ein Hinweis hierzu wird in die RSE aufgenommen.
Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mussten gem. ADR bisher und müssen auch zukünftig mit einem 2 kg Feuerlöscher ausgerüstet sein (8.1.4.2 ADR). Die ausschließlich für die nationale Beförderung gefährlicher Güter geltende Ausnahme Nr. 26, die bei Beförderungen unter 1.1.3.6 komplett von der Mitnahme eines Feuerlöschers befreit, war bis zum 31.12.2003 befristet. Das bedeutet, dass seit 1. Januar 2004 sowohl bei innerstaatlichen als auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen
(!!!) gefährlicher (!!!)
Güter in Mengen, die innerhalb der in der Tabelle gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 liegen, ein 2 kg Feuerlöscher mitgeführt werden muss.
Der Bundesrat hat am 11.04.2003 der Verlängerung der Prüffrist für Feuerlöscher von bisher 1 Jahr auf nunmehr 2 Jahre zugestimmt. Die Prüffrist ist Bestandteil der GGVSE (Anlage 2 zur GGVSE unter b), die mit der "Zweiten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen", veröffentlicht im BGBl. Teil I vom 05.05.2003, in Kraft gesetzt wurde. Die Verlängerung des Prüfintervalls wird mit den Erkenntnissen von zwei internationalen Arbeitsgruppen der ECE WP 15 begründet..."
Und das kam beim Googlen 'raus:
"Nach § 35 g StVZO nur für KOM.
Fahrzeuge, die
(!!!) Gefahrengut (!!!)
transportieren, müssen mit Feuerlöschern ausgestattet sein wobei hier eine Übergangsfrist bis 2007 gilt. Den Bestimmungen nach (ADR) hat ein Fahrzeug mit bis zu 3,5 t Nutzlast zwei Feuerlöscher mit je 2 kg mitzuführen, LKW bis 7,5 t einen Feuerlöscher mit 2 kg und einen mit 6 kg und LKW über 7,5 t müssen zwei Feuerlöscher mit 6 kg dabei haben."
Ergo: Gilt nur für Gefahrguttransporter.
Gruß
steinboeckin