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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
02.04.2006, 15:33 Uhr

Geschwindigkeit

Als wir ein neues Auto kauften hatten wir noch die passenden Winterreifen vom alten.
Jedoch waren für das neue Auto lt. Schein T (190km/h) Reifen vorgeschrieben, obwohl das Auto eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h hat. Die Reifen waren Q (160 km/h).

Die Frage ist zwar nicht mehr relevant, da wir mittlerweile T-Winterreifen drauf haben, aber rein aus Interesse: hätte man trotzdem einen 160er Aufkleber anbringen müssen?

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02.04.2006, 15:54 Uhr

zu: Geschwindigkeit

Ein Aufkleber ist nur nötig, wenn bei den Winterreifen die Reifenhöchstgeschwindigkeit unter der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt. Welche Reifen eigentlich gefordert sind, ist egal. (§36(1) StVZO)

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02.04.2006, 18:52 Uhr

zu: Geschwindigkeit

Was kostet das eigentlich, wenn man keinen Aufkleber drauf hat? Hatte bisher nie einen drauf...

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02.04.2006, 21:43 Uhr

zu: Geschwindigkeit

Laut bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog (im Bußgeldkatalog taucht der Tatbestand überhaupt nicht auf) macht das ganze 5 € :-) ... (und 25 € wenn du zusätzlich die maximale Geschwindigkeit überschritten hast) ...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-101 / 3 Fehlerpunkte

Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt allgemein innerhalb geschlossener Ortschaften?

km/h

km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen

- seine Geschwindigkeit stark vermindern