jon
02.04.2006, 15:33 Uhr
Geschwindigkeit
Als wir ein neues Auto kauften hatten wir noch die passenden Winterreifen vom alten.
Jedoch waren für das neue Auto lt. Schein T (190km/h) Reifen vorgeschrieben, obwohl das Auto eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h hat. Die Reifen waren Q (160 km/h).
Die Frage ist zwar nicht mehr relevant, da wir mittlerweile T-Winterreifen drauf haben, aber rein aus Interesse: hätte man trotzdem einen 160er Aufkleber anbringen müssen?
DaRealAd
02.04.2006, 15:54 Uhr
zu: Geschwindigkeit
Ein Aufkleber ist nur nötig, wenn bei den Winterreifen die Reifenhöchstgeschwindigkeit unter der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt. Welche Reifen eigentlich gefordert sind, ist egal. (§36(1) StVZO)
Lizzard
02.04.2006, 18:52 Uhr
zu: Geschwindigkeit
Was kostet das eigentlich, wenn man keinen Aufkleber drauf hat? Hatte bisher nie einen drauf...
DaRealAd
02.04.2006, 21:43 Uhr
zu: Geschwindigkeit
Laut bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog (im Bußgeldkatalog taucht der Tatbestand überhaupt nicht auf) macht das ganze 5 € :-) ... (und 25 € wenn du zusätzlich die maximale Geschwindigkeit überschritten hast) ...