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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hypocrisy
24.03.2006, 17:22 Uhr

Spritzschutzlappen Pflicht?

Hab mal wieder ein kleines Problem.

Hab meinen hinteren rechten Spritzschutzlappen verloren.Nun hab ich am Montag die HU beim TÜV.Ich würde mir sicherlich nen neuen Lappen dranbauen,den aber im Inet günstig erstehen (10€ statt 40€ beim Händler...).Dieser wäre natürlich nicht rechtzeitig bis Montag da.Also kann es da Probleme geben,wenn ein son Ding fehlt?Hab im Inet rumgelesen und bin nun der Meinung,bei Autos wäre das kein Pflichtteil.Allerdings was definitives hab ich da noch nicht gefunden.Wäre schön wenn da jemand was zu sagen könnte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.03.2006, 17:44 Uhr

zu: Spritzschutzlappen Pflicht?

Wenn die Dinger nachgerüstet wurden, dann kannst du sie auch wieder entfernen. Ist eine Spritzschutzvorrichtung dagegen ab Werk montiert (wie es bei vielen Motorrädern der Fall ist), dann könnte man die als Bestandteil der Betriebserlaubnis ansehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
24.03.2006, 21:51 Uhr

zu: Spritzschutzlappen Pflicht?

Wenn Du überflüssige Diskussionen sparen möchtest, dann mach den linken vor der Untersuchung auch noch ab und montier die Dinger erst wieder, wenn Du wieder zwei besitzt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hypocrisy
25.03.2006, 17:01 Uhr

zu: Spritzschutzlappen Pflicht?

Ne,die Teile waren vom Werk aus dran.Aber wenn die Teile nicht wirklich prüfungsrelevant sind,kann man ja sagen dass man die vor kurzem erst verloren hat und nachrüsten wird,ohne dass es Zoff gibt.Müsste ja dann das Prinzip sein wie nen Lackkratzer oder ne kleine Delle,n Schaden rein kosmetischer Art.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hypocrisy
26.03.2006, 17:23 Uhr

zu: Spritzschutzlappen Pflicht?

Kann da sonst niemand was zu sagen?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können