Georg_g
14.03.2006, 18:17 Uhr
zu: Moped-Anhänger
»Es soll schon nach den gültigen Gesetzen funktionieren.«
Hmm, wenn du aber deine Ape mit der Klasse M schon ohne Anhänger nicht fahren darfst, dann mit Anhänger ...
Georg_g
14.03.2006, 22:57 Uhr
zu: Moped-Anhänger
Zulassungsfrei ist nicht identisch mit der Verpflichtung, ein Versicherungskennzeichen zu führen. In diesem Fall hast du aber ansonsten trotzdem recht, denn der Anhänger benötigt kein eigenes Kennzeichen. Fraglich ist allerdings, ob er in diesem Fall überhaupt mit einer Kopie des Versicherungskennzeichens der Ape versehen werden darf. Ich würde das eher verneinen.
Georg_g
15.03.2006, 13:13 Uhr
zu: Moped-Anhänger
§ 60 StVZO behandelt nur die amtlichen Kennzeichen. Die Versicherungskennzeichen sind in § 29e StVZO aufgeführt. Dort sind die Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, erschöpfend aufgelistet. Anhänger hinter dreirädrigen Fahrzeugen gehören nicht dazu.