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Fahrzeuge, Technik


 
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06.03.2006, 22:50 Uhr

zu: HILFE

Ich kann dir nur raten den Gutachter von der Versicherung abzuwimmeln. Gehe zu einem Renaultvertragshändler oder zu einem anderen unabhängigen Gutachter und lasse dort den Schaden schätzen. Der Gutachter von der Versicherung ist nur interessiert den Schaden als möglichst gering zu beziffern. Allerdings bist du rechtlich nicht gezwungen ein Gutachten von der Versicherung des Unfallverursachers anfertigen zu lassen. Bei einem unabhängigen Gutachter bzw. Renaultvertragshändler wirst du wahrscheinlich mehr Geld erhalten, da der Schaden dort sicherlich höher eingestuft wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich bei diesen Verkehrszeichen einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103

Darauf, dass

- auf der Fahrbahn Wintersport betrieben wird

- auf der Fahrbahn Schnee- und Eisglätte herrscht

- Wintersport nur auf den Gehwegen stattfindet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten