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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrick22
01.02.2006, 18:05 Uhr

Klasse S /AU

Hallo, müssen Fahrzeuge Klasse S zur AU?

laut gesetzt:

Ottomotor:
- nicht, da bbh. 50 km/h (da klasse S ja bbh. 45 km/h)

aber?
Dieselmotor: mind. 4 Räder, bbh 25 km/h, würde ja zutreffen

Wenn ja, wohin kleben die die Plakette?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
01.02.2006, 18:21 Uhr

zu: Klasse S /AU

§47a (1) Nr.2 StVZO: »(...). Ausgenommen sind vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nach § 18 Abs. 2 Nr. 4b;(...)«

und in §18 (2) Nr. 4b steht: »(...)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von weniger als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von 50 cm3 oder weniger, beziehungsweise einer maximalen Nennleistung von 4 kW oder weniger für andere Motortypen,(...)«


Also genau die vierrädrigen Fahrzeuge der Klasse S.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrick22
02.02.2006, 11:57 Uhr

zu: Klasse S /AU

AHH..ok...hätte weiter lesen sollen :)

danke!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Überweg frei lassen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt