Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern R1SK
24.01.2006, 16:51 Uhr

Eintragung und Zulassung??

Hallo leute,
ich wollte mal fragen inwiefern Sachen eingetragen werden müssen und wann ich sie einfach wechseln darf.. Zum Beispiel mein Lenkrad, darf ich das einfach austauischen wenn das neue ABE hat? genau wie Spoiler etc. Sind diese Eintragungsfrei sobald eine ABE beiliegt? Worauf muss ich da achten? Und wann muss was eingetragen werden?

Danke im vorraus

R1SK

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
25.01.2006, 10:57 Uhr

zu: Eintragung und Zulassung??

Normalerweise sind Teile mit ABE eintragungsfrei. Aber nur wenn du alle in der ABE aufgeführten Bestimmungen einhältst. Manchmal kann auch in der ABE drinstehen, dass eine Abnahme durch einen Sachverständigen nötig ist.
Auch bei der Kombination mehrerer Teile musst du aufpassen, z.B. wenn du Lenkrad und Fahrwerk/Reifen änderst, da solche Kombinationen i.d.R. nicht durch die normale ABE abgedeckt sind.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Nur für Sie

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Sie müssen warten

Der Radfahrer muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung