Philipp
15.01.2006, 18:56 Uhr
Nebelscheinwerfer 125er Roller
Hallo zusammen,
ich habe vor mir Nebelscheinwerfer an meinen Suzuki Epicuro zu bauen.
Kann mir vielleicht jemand Tips geben, was ich da zu beachten hab (Abstände).
Muss ich da spezielle Motorrad bzw. Roller Nebelscheinwerfer nehmen oder gehen auch welche für PKW.
Viellen Dank
Philipp
Georg_g
15.01.2006, 19:38 Uhr
zu: Nebelscheinwerfer 125er Roller
Spezielle Zweirad-NSW gibt es zwar, aber die unterscheiden sich nur in der Montagemöglichkeit, d.h. sie haben einen Bügel, der die Anbringung an einem Motorrad erleichtert. Sowas gab es mal von Hella, ich weiß aber nicht, ob die das immer noch im Angebot haben. Ansonsten kann man auch den NSW eines Pkw verwenden.
Folgende Dinge musst du beachten:
1. Es ist nur 1 NSW zulässig.
2. Der NSW muss zugelassen sein (Prüfzeichen auf dem Glas).
3. Anbringung auf gleicher Höhe wie der Hauptscheinwerfer oder niedriger, nicht höher.
4. Der NSW darf nicht blenden. Behelfsmäßig kann man den Scheinwerfer so einstellen, dass die Leuchtweite etwas geringer ist als beim Abblendlicht.
Philipp
15.01.2006, 20:23 Uhr
zu: Nebelscheinwerfer 125er Roller
Ah ja, Danke!
Hm, schade das man nur einen Nebelscheinwerfer haben darf...
Hab bis jetzt Fahr und Fernscheinwerfer.
Dürfte ich dann noch einen Nebelscheinwerfer und ein Fernlich anbauen? Damit das Ganze nicht so unsymetrisch ausschaut. :D
Danke,
Philipp
Philipp
15.01.2006, 20:46 Uhr
zu: Nebelscheinwerfer 125er Roller
Habe eben mit nem Kumpel gesprochen und der meinte, dass es da auch noch was wegen einer EU Richtlinie gibt, wonach 2 Nebelscheinwerfer erlaubt wären.
Kann mich jemand aufklären?
Philipp
Philipp
16.01.2006, 17:05 Uhr
zu: Nebelscheinwerfer 125er Roller
"Nach 93/92/EWG auch zwei"
Hallo uti, was meinst du damit?
Philipp
Philipp
17.01.2006, 16:37 Uhr
zu: Nebelscheinwerfer 125er Roller
Ach so ist das! Danke!
Wie bekomme ich denn raus, welche der Regelungen auf meinen Roler zutreffen?
Danke,
Philipp