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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kami
06.12.2005, 17:11 Uhr

zu: TÜV mit getunetm Roller

Sicher währe das ganze theoretisch möglich:

Ob bei dem Alter ein Abgasgutachten nötig ist ist mir nicht bekannt -
es muss auf jedem Fall ein Nachweis erbracht werden, das das Fahrwerk (evtl geändert)die neue Geschwindigkeit verträgt, das die verbauten oder noch zu verbauenden Bremsen die Bremsleistung erbringen, die Reifen die Geschwindigkeit vertragen (Evtl. ist es der gleiche Rahmen wie ein 80er Roller?)die neue Motorleistung ist zu bestimmen, ein Geräuschgutachten ist sicher auch nötig. und vielleicht noch ein paar Sachen die ich noch vergessen habe. Und alle geforderten Werte sind einzuhalten!!!

==> Also vergiss es - es kommt dir warscheinlich teurer als gleich ein Roller mit der richtigen Leistung (Oder gleich ein richtiges Motorrad)

Gruß

Kami

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
06.12.2005, 22:26 Uhr

zu: TÜV mit getunetm Roller

Sowas gab es sogar original von Vespa, nannte sich dann Primavera 125, einfach mal beim TÜV vorbei und nach Typenblatt fragen usw.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden