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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.12.2005, 17:13 Uhr

zu: Kennzeichen Erstwohnsitz-Zweitwohnsitz

Das Fahrzeug muss dort angemeldet sein, wo der "regelmäßige Standort" ist. Egal ob Erst-, Zweit- oder Gar-nicht-Wohnsitz. Den billigsten Ort aussuchen und dann woanders fahren ist also nicht zulässig.
Die Kosten findest du normalerweise auf den Webseiten der Zulassungsstellen, einfach mal googlen.

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04.12.2005, 12:21 Uhr

zu: Kennzeichen Erstwohnsitz-Zweitwohnsitz

Hi,

Da rufst du deine Versischerung mal an und fragst sie danach.

Die können es dir gleich auch ausrechnen, wo es günstiger ist dein Auto zu versichern! :)

Mfg,
P2k1

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte

Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-103 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei der Wahl Ihrer Geschwindigkeit berücksichtigen?

Sicht- und Wetterverhältnisse

Persönliche Fähigkeiten

Fahrbahnzustand und Verkehrsverhältnisse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-102 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger will die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überqueren. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, nötigenfalls warten

An wartenden Fahrzeugen darf vorbeigefahren werden

Keinesfalls überholen